Logo

Regelleistung & Antragstellung

Der sogenannte "Regelsatz" umfasst den Betrag, der Ihnen vom Jobcenter zur Sicherung Ihres Grundbedarfs überwiesen wird.

In diesem pauschalen Betrag enthalten sind Kosten für Lebensmittel, Körperpflege, Kleidung, Hausrat, Haushaltsenergie (Strom) und die Bedürfnisse des täglichen Lebens (z. B. für die Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben). Den vollen Regelsatz bekommen Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen, deren Partner*in minderjährig ist.

Ab dem 1. Januar 2024 gelten die monatlichen Regelleistungen:

Monatliche Regelleistungen
Alleinstehende oder AlleinerziehendePaare (je Partner*in) in der BG*, wenn beide volljährig sind
563 €506 €
Alleinstehende oder Alleinerziehende18- bis 24-Jährige in der BG* der Eltern
563 €451 €
Alleinstehende oder Alleinerziehende14- bis 17-Jährige in der BG*
563 €471 €
Alleinstehende oder AlleinerziehendeKinder von sechs bis 13 Jahren
563 €390 €
Alleinstehende oder AlleinerziehendeKinder bis fünf Jahre
563 €357 €
Alleinstehende oder AlleinerziehendeVolljährige in Einrichtungen (nach SGB XII)
563 €451 €

Personen, die bereits Leistungen vom Jobcenter Dortmund beziehen und einen Bewilligungsbescheid für 2024 haben, erhalten automatisch die höheren Regelsätze ausgezahlt. Sie brauchen keinen gesonderten Antrag auf Bürgergeld zu stellen.

Auch wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben und Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Bescheid vorliegt, findet die Anpassung automatisch statt (der Versand der Bescheide erfolgt in der ersten Januarwoche 2024).

Wie werden die Regelbedarfe ermittelt? Mehr Informationen dazu finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Bürgergeld beantragen

Einen Antrag auf Bürgergeld können Sie auf folgenden Wegen stellen:

Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Antragstellung. So können wir Sie individuell beraten, Fragen sofort klären und Ihnen alle notwendigen Antragsunterlagen aushändigen. Für die Vorsprache ist ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, bringen Sie bitte eine Person mit, die das Gespräch übersetzen kann.

Unsere Tipps für Sie

  • Hier finden Sie Ausfüllhinweise in leicht verständlicher, deutscher Sprache.
  • Mit dem digitalen Assistenten auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie einfach und schnell prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Der digitale Assistent erscheint automatisch in der Ecke unten rechts auf dem Bildschirm.
  • Hier finden Sie den Antrag auf Weiterbewilligung (WBA) des Bürgergeldes.

Weitere Hilfestellungen finden Sie im Downloadbereich.

Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Antragstellung. So können wir Sie individuell beraten, Fragen sofort klären und Ihnen alle notwendigen Antragsunterlagen aushändigen. Für die Vorsprache ist ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, bringen Sie bitte eine Person mit, die das Gespräch übersetzen kann.

Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Antragstellung. So können wir Sie individuell beraten, Fragen sofort klären und Ihnen alle notwendigen Antragsunterlagen aushändigen. Für die Vorsprache ist ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, bringen Sie bitte eine Person mit, die das Gespräch übersetzen kann.

Unsere Tipps für Sie

  • Hier finden Sie Ausfüllhinweise in leicht verständlicher, deutscher Sprache.
  • Mit dem digitalen Assistenten auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie einfach und schnell prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Der digitale Assistent erscheint automatisch in der Ecke unten rechts auf dem Bildschirm.
  • Hier finden Sie den Antrag auf Weiterbewilligung (WBA) des Bürgergeldes.

Weitere Hilfestellungen finden Sie im Downloadbereich.

Wir als Jobcenter Dortmund sind digital für Sie da!

Wie Sie sicher wissen, kann mit einer unverschlüsselten E-Mail keine ausreichende Sicherheit Ihrer Daten gewährleistet werden. Die digitale Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter Dortmund ist daher ab Anfang 2025 nur noch über https://www.jobcenter.digital möglich.

Hier finden Sie einen kurzen Erklär-Film zu den Online-Services, mit denen wir Ihnen einen sicheren Kommunikationsweg anbieten. Für Fragen zu den Online-Services stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Kontakt-Seite.

🔗Weiter zu jobcenter.digital