
Auskünfte zu Zahlungen am 06.10.25 nur eingeschränkt möglich
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) modernisiert ihr Finanz- und Logistik-System, um auch künftig zuverlässige Zahlungen zu sichern. Am 6. Oktober 2025 kommt es daher bei leistungsrechtlichen Auskünften zu geringfügigen Einschränkungen.
Die BA bittet um Verständnis, dass Auskünfte für die Bereiche der Arbeitslosen- und Grundsicherung, der Familienkassen und zu Zahlungen an Maßnahmenträger an diesem Tag nur bedingt möglich sind. Dies betrifft beispielsweise:
- Auskünfte zum aktuellen Stand einer Auszahlung und
- Auskünfte zu Überweisungen von Forderungen bzw. Rechnungen.
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